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Für Angelegenheiten der verschiedenen Verwaltungszweige kann die Bürgerschaft Deputationen auf Landesebene und im städtischen Bereich einsetzen. Deputationen haben den Charakter von Verwaltungsausschüssen.
Den Vorsitz hat das zuständige Mitglied des Senats. Die Vertreter der Bürgerschaft wählen aus ihrer Mitte die Sprecherin oder den Sprecher der Deputation und den Stellvertreter.
In die Deputationen können von der Bürgerschaft nicht nur Abgeordnete gewählt werden, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht dem Parlament angehören.
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