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Nein! Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft erhalten eine monatliche Entschädigung von 2485 €URO, die selbstverständlich zu versteuern ist. Zur Abgeltung der durch das Mandat entstandenen Aufwendungen beträgt die monatliche steuerfreie Pauschale € 421.
Besondere Kosten können zusätzlich erstattet werden, zum Beispiel für bürgernahe Mandatsausübung durch Unterhaltung eines Büros. Dabei sind Richtlinien zu beachten, die der Vorstand der Bürgerschaft zu erlassen hat. Entstandener Erwerbsausfall wird erstattet, jedoch pro Tag höchstens für vier Stunden und mit einem Betrag von bis zu 20 € je Stunde.
Je Tag werden höchstens zwei Sitzungsgelder für die Teilnahme an einem parlamentarischen Gremium gezahlt. Das Sitzungsgeld beträgt 15 €; es erhöht sich auf 18 €, wenn die Sitzung nicht am Wohnort des Abgeordneten stattfindet.
Das Bremische Abgeordnetengesetz sieht weiter Reisekostenentschädigungen und auch Leistungen nach dem Ausscheiden aus der Bürgerschaft vor, so zum Beispiel eine Altersentschädigung. Voraussetzung für die Altersentschädigung ist grundsätzlich die Vollendung des 63. Lebensjahres und eine zweijährige Tätigkeit als Abgeordneter.
In jährlichen Abständen erstattet der Vorstand der Bürgerschaft einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen und macht einen Vorschlag über die etwaige Anpassung der Entschädigungen.
Den Beschluss über die Höhe der Entschädigungen fasst die Bürgerschaft in öffentlicher Sitzung.
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